Allgemeine Vertragsbedingungen


§1

Die M.& A. Griese GbR ist Vermieter des Ferienhauses „An der Steilküste“ , Strandhaus Seeperle und der Strandvilla Miramare. Die Ferienwohnungen werden wahlweise oder wochenweise vermietet, wobei die Hausordnung des Ferienhauses Bestandteil des Vertrages sind. Die Hausordnung ist bei Bedarf beim Vermieter einzusehen.

§2

Ausgestattet sind die Ferienwohnungen mit Schlafmöglichkeiten von 2-5 Personen. Die Nutzung ist nur für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen gestattet. Die Mietobjekte besitzen eine Kücheneinrichtung (ohne Reinigungsmittel) inkl. Geschirr, eine komplette Badezimmereinrichtung mit WC und Dusche, Gartenmöbel, Strandkorb.

§3

Die Schlüsselübergabe über einen Schlüsselcode und die Einweisung erfolgt durch uns vor Ort. Am Tag der Anreise wird der Vermieter die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr übergeben. Die Übergabe erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr.

§4

Auf Wunsch des Mieters können Kinderreisebett (ohne Inhalt), Hochstuhl, Fahrräder, Stand up paddle usw. gesondert gemietet werden. Dazu bedarf es einer Anmeldung bzw. Erklärung des Mieter bei der Buchung der Ferienwohnung.

§5

Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstück Zelt oder Wohnwagen aufzustellen. PKW sind auf den dafür gekennzeichneten Flächen zu parken.

§6

Es ist nur mit vorheriger Genehmigung gestattet Haustiere mitzunehmen.

§7

Für die Endreinigung der Ferienwohnung ist der Vermieter verantwortlich. Der Mieter zahlt eine Reinigungspauschale in Höhe von 80,00 Euro. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungspauschale die Kosten zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende Verunreinigungen. z.B.: liegen gebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes u.ä.. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Außerdem müssen alle Gegenstände, welche während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Abhandenkommen vonAusstellungsteilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat.

§8

Nebenkosten neben dem umseitig genannten Mietpreis, werden wie folgt erhoben:

1. Endreinigung 80,00 Euro     2. Kurtaxe gemäß Gemeindesatzung.

 

§9

Das Zustandekommen des Mietvertrages ist garantiert, wenn die schriftliche Bestätigung des Mieters beim Vermieter eingeht oder die Anzahlung von 20% des Mietpreises innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages erfolgtist. Die Restsumme wir 10 Tage vor Reiseantritt fällig.

§10

Kann der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezüglich schriftlich unterrichten. Der Vermieter wird sich um einen anderen Mieter bemühen. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Vermieter bei der Bekanntgab
6 Wochen vor Reiseantritt          25 %     des Mietpreises
4 Wochen vor Reiseantritt          50 %     des Mietpreises
2 Wochen vor Reiseantritt           100 %  des Mietpreises.
Dieser ist wie im Vertrag die Restsumme bis 10 Tage vor dem eigentlichen Anreisetermin zu zahlen. Bei Nichterfüllung oder verspäteter Zahlung wird der ursprüngliche volle Mietpreise fällig. Bei nur teilweiser Vermietung schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. Vorhandene versteckte Mängel an dem Mietgegenstand berechtigen den Mieter nicht zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt.

§11

Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

§ 12

Wird die Erfüllungdes Mietvertrages in Folge von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) Unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.

§13

Bei Verlust der Schlüssel, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter mind. 52,00 Euro für den Austausch der Schließanlage zu zahlen.

§14

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grevesmühlen.

Stand 01/2024